Freitag, 22. Dezember

3. Lesung

Jeder Staatsbürger hat das Recht, im Rahmen der Gesetze und der guten Sitten seine Persönlichkeit frei zu entfalten,

insbesondere hat er das Recht auf Arbeit entsprechend den wirtschaftlichen und sittlichen Grundsätzen der Allgemeinheit -

das Recht auf Freizeit nach Maßgabe der allgemeinen wirtschaftlichen Erfordernisse und den Möglichkeiten eines durchschnittlich leistungsfähigen Bürgers –

das Recht auf Freizügigkeit, ausgenommen die Fälle, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit dadurch besondere Lasten entstehen würden oder aber zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der Allgemeinheit oder dem Schutz vor sittlicher und leistungsabträglicher Verwahrlosung oder zur Erhaltung eines geordneten Ehe-Familien- und Gemeinschaftslebens -

das Recht auf Bildung, soweit sie für den wirtschaftlich-sittlichen Fortschritt der Allgemeinheit sowohl zuträglich  als auch erforderlich ist … und soweit sie nicht Gefahr läuft, den Bestand der Allgemeinheit in ihren Grundlagen und Zielsetzungen zu gefährden -

Das Recht auf Versammlung nach Maßgabe sowohl der Festigung als auch des Nutzens der Allgemeinheit und unter Berücksichtigung von Seuchengefahr, Brandgefahr und drohenden Naturkatastrophen –

sowie das Recht auf Unantastbarkeit der Person.

Allgemeiner, stürmischer, nichtendenwollender Beifall.

 

Peter Handke          Lesebuch 65   9. Schuljahr

1. Lesung

Jeder Staatsbürger hat das Recht -

Beifall

seine Persönlichkeit frei zu entfalten -

Beifall

insbesondere hat er das Recht auf:

Arbeit - 

Beifall

Freizeit -

 Beifall

Freizügigkeit -

Beifall 

Bildung -

Beifall

sowie auf Unantastbarkeit der Person - starker Beifall.

 

2. Lesung

Jeder Staatsbürger hat das Recht -

Beifall

im Rahmen der Gesetze seine Persönlichkeit frei zu entfalten -

Rufe: Hört! Hört!

insbesondere hat er das Recht auf :

Arbeit entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen -

Unruhe, Beifall

auf Freizeit nach Maßgabe seiner gesellschaftlich notwendigen Arbeitskraft -

Zischen, Beifall, amüsiertes Lachen, Unruhe

auf Freizügigkeit, ausgenommen die Fälle, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden -

schwacher Beifall, höhnisches Lachen, Scharren Unruhe

auf Bildung, soweit die ökonomischen Verhältnisse sie sowohl zulassen als auch nötig machen -

starke Unruhe, Murren, unverständliche Zwischenrufe, Türenschlagen, höhnischer Beifall

auf Versammlung nach Maßgabe der Unterstützung der Interessen der Mitglieder der Allgemeinheit - 

Pultdeckelschlagen, Pfeifen, allgemeine Unruhe, Lärm, vereinzelte Bravorufe, Protestklatschen, Rufe wie: Endlich! Oder das hat uns noch gefehlt!, Trampeln, Gebrüll, Platzen von Papiertüten

sowie auf Unantastbarkeit der Person -

Unruhe und höhnischer Beifall.

Die drei Lesungen des Gesetzes