Ev.-Luth. Kirchengemeinde Markt Erlbach

Gemeinde-Aktuell

Die Markt Erlbacher Kandidaten der Kirchenvorstandswahl 2018

PRESSEMITTEILUNG

 

Landesbischof und Synodenpräsidentin rufen auf zur Wahl der Kirchenvorsteher

 

Kirchenmitglieder können ab sofort per Briefwahl oder am 21. Oktober persönlich ihre Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher wählen

 

 

In diesen Tagen erhalten 2.069.408 wahlberechtigte Kirchenmitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern einen Brief mit den Unterlagen ihrer Kirchengemeinde für die Wahl des Kirchenvorstands. Jeder kann frei entscheiden, ob er per Briefwahl wählt oder am Sonntag, 21. Oktober den Stimmzettel direkt im Wahllokal der Kirchengemeinde abgibt.

 

Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm ruft alle Evangelischen in Bayern auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Kirche, das sind nicht vor allem die Pfarrer oder Bischöfe. Kirche, das sind wir alle! Und deswegen ist es gut, dass wir auch alle mitbestimmen können, wer uns vertritt. Die Kirchenvorstands-Wahl am 21. Oktober gibt Gelegenheit dazu. Bitte verpassen Sie diese Gelegenheit nicht.“

 

Für die bayerische Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel erwartet die neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher „eine reizvolle Aufgabe“. Wer sich bisher „nach Veränderung sehnte“ in der Kirche, habe als Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherin die Chance, etwas zu verändern und mitzuhelfen „dass Menschen die Kirche als Ort erleben, an dem sie die Antwort auf ihre Lebensfragen finden und die Nähe Gottes spüren“.

 

In rund 1500 evangelischen Kirchengemeinden werden insgesamt 11.500 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher für sechs Jahre neu gewählt. Je nach Gemeindegröße werden durch die Wahl fünf bis neun Mitglieder der Kirchenvorstände bestimmt.

 

Wahlberechtigt ist jeder getaufte Evangelische ab 16 Jahren, wer konfirmiert ist, kann schon mit 14 Jahren wählen.

 

 

München, 17. September 2018
Johannes Minkus, Pressesprecher