Ev.–Lutherische Kirchengemeinde Markt Erlbach

Stand 15.07.2020

Sicherheitskonzept für das Evang. Gemeindehaus, Hauptstr. 2 b, 91459 Markt Erlbach

 

Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen und diesbezüglichen Anordnungen des Bayerischen Innenministeriums sind vorrangig zu beachten. Zusätzlich wird für den innergemeindlichen Bereich wie folgt festgelegt:

 

Unter Beachtung des vom RKI empfohlenen Mindestabstandes von 1, 5 m dürfen in den einzelnen Räumen die folgende maximale Anzahl von Personen anwesend sein:

 

Großer Saal:                              30 Personen (bestuhlt)

 

1.Stock/Gruppenraum:         --

2.Stock/Gruppenraum:         --

Gruppenraum 1/Keller          siehe Plan CVJM

Gruppenraum 2/Keller          siehe Plan CVJM

 

Kellerräume nach dem Hygienekonzept des CVJM´s

 

Sollten aufgrund der Art der Veranstaltung (z.B. Posaunenchorprobe) größere Mindestabstände vorgeschrieben sein, ist die Anzahl der möglichen Personen entsprechend zu reduzieren, die Obergrenze wird im Hygienekonzept der betreffenden Gruppe festgeschrieben.

 

1)        Information der Gemeindeglieder

 

a) Sicherheitskonzept steht auf der Homepage

 

b) Sicherheitskonzept hängt in den Schaukästen

 

c) Hinweisschilder an den Eingangstüren

 

2)        Voraussetzungen für die Teilnahme und Durchführung von Veranstaltungen, Gruppen und Kreisen

 

           a) Teilnehmer und Leitung sind frei von typischen Symptomen, insbesondere Fieber

 

           b) Eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung ist mitzubringen

 

           c) Das Betreten und das Bewegen im Gemeindezentrum ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gestattet;

           die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zur anderen Personen ist zu beachten,

           insbesondere im Treppenhaus.

 

           d) Die im Eingangsbereich vorhandenen Desinfektionsmittel sind zu verwenden.

 

           e) Die Mund-Nase-Bedeckung darf nur am Sitzplatz abgenommen werden.

 

           f) Das Ausschank von Getränken und das Servieren von Speisen ist nicht gestattet,

           Teilnehmer können jedoch eine eigene Getränkeflasche zum Eigenbedarf mitbringen.

 

           g) Alle Küchenräume sind für Publikumsverkehr geschlossen.

 

           h) Die Vorräume bzw. das Foyer darf nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden.

 

           i) Die Leiterinnen und Leiter der einzelnen Gruppen und Kreise tragen die Verantwortung, dass bei der jeweiligen Sitzordnung der            Mindestabstand von 1,5 m keinesfalls unterschritten wird.

 

           j) Aufgrund der räumlichen Enge und Begegnungssituation (z. B. an den Waschbecken) sind die Toilettenräume nur durch eine Person            gleichzeitig nutzbar.

 

           k) Die Hände sind gründlich zu waschen und die Einmal-Handtücher zu verwenden.

           Stoffhandtücher liegen keine aus.

 

           l) Die Leiterinnen und Leiter der einzelnen Gruppen tragen die Verantwortung, dass nach Ende der Veranstaltung mit dem bereitgestellten            Flächendesinfektionsmittel die Türklinken und die Oberflächen der Tische gereinigt werden und die genutzten Räume gelüftet werden.  Vor            Verlassen des Gemeindezentrums sind die Fenster und Türen zu schließen und abzusperren.

 

           m)  Das Außengelände ist jeweils nur von einer Gruppe zu nutzen.

 

           n) Es ist pro durchgeführter Veranstaltung eine Teilnehmerliste zu führen, in der Name, Anschrift und Telefonnummer notiert wird und die zur            Nachverfolgung den örtlichen Gesundheitsämtern zu Verfügung zu stellen ist.

           Der Vordruck des Pfarramtes ist zu nutzen und die mit Unterschrift der Gruppenleitung versehene Namensliste ist im Pfarramt nach Abschluss            der Veranstaltung abzugeben bzw. in den dortigen Briefkasten zu werfen.  Das gilt für die Gruppen und Kreise, die unter der Verantwortung der            Kirchengemeinde laufen.

 

           o) Für die einzelnen Gruppen und Kreise ist ein eigenes Hygienekonzept zu erstellen im Bezug auf die gruppenspezifische Nutzung des            Gemeindezentrums (z. B. Posaunenchorprobe).

 

           p) Diese Hygiene Konzept bildet die Grundlage für gruppenspezifische Hygiene Konzepte.

 

           q) Dieses Hygienekonzept bildet die Grundlage für die Überlassung von kirchengemeindlichen Räumen an außerkirchliche Nutzer durch            Nutzungsvertrag, z. B. Landeskirchliche Gemeinschaft, CVJM, etc.

 

 

 

Markt Erlbach, Christiana von Rotenhan, geschäftsführende Pfarrerin

 

Stand 15.07.2020

 

 

 

Gemeindehaus

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